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Vertragsrecht

In einer komplexen Geschäftswelt gibt es vielfältige Vertragstypen die jeweils ihren besonderen rechtlichen Spielregeln unterworfen sind. Wichtig ist dabei stets die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Vertragstypen zu verfolgen um einzelne Klauseln in den Verträgen zugunsten unserer Auftraggeber gestalten zu können.

Priorität hat für uns dabei immer Rechtssicherheit für unsere Mandanten herbeizuführen. Wir weisen auf Risiken und AGB Problematiken hin und führen unsere Mandanten sicher durch den Rechtsdschungel des Vertragsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Vertragsprüfung bestehender Verträge als auch die Gestaltung neuer Verträge nach den Vorgaben und Zielsetzungen unserer Mandanten.

Typische Vertragsformen sind:

  • Arbeitsverträge
  • Sportarbeitsverträge - Profiverträge
  • Freie Mitarbeiterverträge
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag / Gewerbemietvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Gemischte Verträge - Leasing , Vertriebsverträge etc.
  • Gesellschaftsverträge bei GmbH Gründung
Rechtsanwalt Thomas Schmid

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Dr. jur. Thomas Dehlfing Kooperationspartner

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