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Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragestellungen bilden seit über 20 Jahren ein Kerngebiet unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hier sind die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen zu gewichten, wobei wir uns auf keine der beiden Gruppen festlegen.

Wir sehen die unterschiedlichen Interessen beider Gruppen heute nicht mehr unter dem Licht der sogenannten Klassenkampftheorie, sondern im Rahmen   einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Betrieb in gegenseitiger Verantwortung.

  • Beratung in Fragen des individuellen Arbeitsrechts beim Abschluss       von Arbeitsverhältnissen, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vertretung bei Kündigungen, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten    und sonstigen Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht, Betriebsübergang, Betriebsschließungen, Betriebsumstrukturierungen und Verlagerungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis zum Interessenausgleich und Sozialplan
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen unter Beachtung von AGB Recht und der Rechtsprechung des BAG und nach AGB Recht.
  • Leitende Angestellte beraten und vertreten wir unter besonderer Berücksichtigung ihrer arbeitsrechtlichen Stellung. Wir legen dabei besonderen Wert auf interessengerechte Ergebnisse unter Beachtung der individuellen arbeitsrechtlichen Situation.

Für detailierte Informationen besuchen Sie unsere Infoseite zum Arbeitsrecht!

Zur Infoseite ->

Rechtsanwalt Thomas Schmid

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

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