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Aktuelles aus der Kanzlei

Arbeitsrecht: Interview von Herrn Thomas Schmid mit dem SWR vom 3.1.2022, 10:43 Uhr

 

Allgemeine Impfpflicht würde für Ungeimpfte nicht automatisch die Kündigung bedeuten

Eine allgemeine Impfpflicht würde für ungeimpfte Angestellte nicht automatisch eine Kündigung bedeuten. Der Arbeitgeber müsse zunächst andere Wege gehen, sagt der Ulmer Arbeitsrechtler Thomas Schmid.

Link zum Interview: Keine Kündigung für Ungeimpfte bei Impfpflicht.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/kuendigung-106.html

 

Antworten von Ulmer Arbeitsrechtler Thomas Schmid Corona-Impfung und Arbeitsrecht: Was darf der Arbeitgeber, was nicht?

LInk zum Interview. 
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/arbeitsrecht-corona-ulm-100.html