Aktuelles aus der Kanzlei
Arbeitsrecht: Interview von Herrn Thomas Schmid mit dem SWR vom 3.1.2022, 10:43 Uhr
Allgemeine Impfpflicht würde für Ungeimpfte nicht automatisch die Kündigung bedeuten
Eine allgemeine Impfpflicht würde für ungeimpfte Angestellte nicht automatisch eine Kündigung bedeuten. Der Arbeitgeber müsse zunächst andere Wege gehen, sagt der Ulmer Arbeitsrechtler Thomas Schmid.
Link zum Interview: Keine Kündigung für Ungeimpfte bei Impfpflicht.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/kuendigung-106.html
Antworten von Ulmer Arbeitsrechtler Thomas Schmid Corona-Impfung und Arbeitsrecht: Was darf der Arbeitgeber, was nicht?
LInk zum Interview.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/arbeitsrecht-corona-ulm-100.html