Sozialversicherungsrecht
In Zeiten von Flüchtlingskrisen und Globalisierung gewinnt das Sozialrecht gesellschaftlich erheblich an Bedeutung. Es greift in alle Lebensbereiche ein und betrifft unmittelbar jeden Bürger. Es regelt die breite Vorsorge für alle Bereiche des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall.
Klassische Bereiche des Sozialrechts
- Arbeitslosenversicherung - Alg I, Sperrzeit, Ruhen
- Arbeitnehmer, Selbständige, Scheinselbständigkeit
- Krankenversicherung – Krankengeld, Krankenbehandlung, Reha
- Rentenversicherung - Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Teilhabe
- Unfallversicherung - Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten, Verletztengeld, Verletztenrente
- Pflegeversicherung – Pflegestufen, Pflegegeld, Heil - und Hilfsmittel
In den genannten Rechtsgebieten sind wir regelmäßig im Verwaltungsverfahren (Widerspruch) gegenüber Sozialleistungsträgern und bundesweit in Prozessen vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht tätig.
Wir sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Verbund von Anwältinnen und Anwälten, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf das Sozialrecht erstreckt haben. Hier tauschen spezialisierte Anwälte/innen Informationen und Erfahrungen aus.
Für detailierte Informationen besuchen Sie unsere Infoseite zum Sozialrecht!
Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht