Unfallregulierung im Verkehrsrecht
Oft ist die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall nicht eindeutig und muss somit von einem Experten beleuchtet werden. Die gegnerische Versicherung wird bei unklaren Fällen versuchen, Ihnen eine Teilschuld am Unfall "in die Schuhe zu schieben" oder versuchen, die Regulierung zu verzögern.
Hier nehmen wir Sie an die Hand und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Sachschäden:
- Reparaturkosten einschließlich Totalschaden
- Gutachterkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall / Mietwagenkosten / Auslagen
Personenschäden:
- Schmerzensgeld
- Invalidität
- Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall
Sozialrechtliche Fragen bei Personenschäden im Unfallrecht:
- Lohnausfall - Krankengeld, Krankentagefeld, Krankenhaustagefeld
- Erwerbsminderungsrente - Berufsunfähigkeitsrente
- Verletztenrente
- Medizinische Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe
- Schwerbehindertenrecht
Kosten
Die anfallenden Anwaltskosten werden von dem zum Schadensersatz verpflichteten Unfallgegner bzw. von dessen Versicherung erstattet, sofern dieser zu 100 % haftet. Daneben tritt regelmäßig ihre Rechtsschutzversicherung ein, sofern Sie den Bereich des Verkehrsrechts versichert haben.
Verkehrszivilrecht:
- Autokauf
- Garantie - Gewährleistung bei Mängeln - Arglistige Täuschung
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten:
- Geschwindigkeitsüberschreitung/ Abstandsverstöße/ Vorfahrtsverletzung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheit im Verkehr
- Unfallflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Entziehung der Fahrerlaubnis mit/ ohne MPU
- Fahrverbot
Rechtsanwalt Matthäus Lipinski
Angestellter der Kanzlei