Recht im Gesundheitswesen
Hier beraten und vertreten wir Patienten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich:
- bei Rechtsfragen und Streitigkeiten gegenüber Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
- gegenüber Leistungsbringern wie Pflegeheimen, Ärzten, Krankenhäusern (insbesondere Arzthaftung)
- Ansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen - Bei Arbeitsunfähigkeit - Krankentagegeldversicherung - Wechsel von der PKV ind die GKV
- Ansprüche gegenüber privaten Rentenversicherungen - Berufsunfähigkeitsrente
Aufgrund unserer besonderen Kenntnisse bei der Beurteilung von Sachverständigengutachten sind wir hier sehr erfahren bei der Beurteilung von Ansprüchen gegenüber privaten und gesetzlichen Versicherungen.
Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht