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Befristung und Kündigung von Sportarbeitsverträgen
von Rechtsanwalt Thomas Schmid Ulm/Donau
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Basketball-Nachwuchsspieler gewinnt Prozess gegen Bundesligisten Basketball Ulm/ Neu-Ulm- Team Ratiopharm Ulm
Basketballspieler und Sportler aus anderen Sportarten wie Fußball, Volleyball, Handball, Fechten, Tischtennis etc. werden regelmäßig nur befristete Arbeitsverträge im Profisport angeboten.
Das könnte sich durch ein Urteil des Arbeitsgericht Augsburg Kammer Neu-Ulm vom 02.12.2015 Az.: 2 Ca 262 / 15 bald ändern und hat Bedeutung für die gesamte Sportbranche. Das Gericht kippte die Kündigung und Befristung des Basketball Nachwuchsspielers und verurteilte den Bundesligisten Team Ratiopharm zur Zahlung des ausstehenden Gehalts.
Das Arbeitsgericht Augsburg Kammer Neu-Ulm reiht sich danach in die Rechtssprechung des Arbeitsgerichts Mainz Az.: 3 Ca 1197 / 14 ein, das am 19.03.2015 bereits Ex Torhüter Müller gegenüber seinem Verein dem FSV Mainz 05 Recht gegeben hatte und die Befristung seines Arbeitsvertrages für rechtswidrig erklärt haben.
Die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung sind im Teilzeit und Befristungsgesetz geregelt. Danach besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der Folge, dass in den meisten Arbeitsverhältnissen dadurch der Kündigungsschutz greift und Vereine sich nicht mehr ohne Kündigungsgrund von den Spielern lösen können. Hier liegt die Sprengkraft dieses Urteils, dass für den Fall dass auch die Obergerichte dem folgen, zukünftig befristete Verträge nur noch im Rahmen der gesetzlichen Grenzen möglich sein werden.
Soziale Schutzbedürftigkeit junger Spieler
Hintergrund im konkreten Fall ist, dass Basketballsclubs junge Nachwuchs- spieler immer wieder befristet beschäftigen und damit die soziale Schutz- bedürftigkeit dieser jungen Spieler in Frage gestellt wird.
In einer aktuellen Entscheidung hatte bereits das Arbeitsgericht Mainz am 19.03.2015 Az.: 3 Ca 1197 /14 entschieden, dass eine ungewisse zukünftige Leistungsentwicklung keine Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige.
Bei dem Fall vor dem Arbeitsgericht Augsburg Kammer Neu-Ulm wurde eine junger Nachwuchsspieler 3 Jahre befristet, wobei sich die Basketball Ulm GmbH vorbehalten hatte, das Arbeitsverhältnis bereits nach 2 Jahren zu kündigen.
Die Befristung ist rechtswidrig und verstößt gegen das Teilzeit und Befristungsgesetz. Weiterhin besteht die begründete Befürchtung, dass junge Spieler hier in ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit für die Interessen eines Profivereins ausgenützt werden, indem die Risiken der Leistungsentwicklung auf den Spieler selbst verlagert werden. Der junge Spieler benötigt in einer solchen Phase seiner Entwicklung jedoch den Schutz durch den Verein, was auch vom Gesetzgeber so vorgesehen ist.
Von daher versuchen Vereine junge Spieler nicht nur zu sehr günstigen Konditionen anzustellen, sondern darüber hinaus sich alle Flexibilisierungen offen zu halten. Dies umgeht den Kündigungsschutz und stellt sich als sozialwidrig dar.
Rechtsanwalt Thomas Schmid weist darauf hin, dass der hier entschiedene Fall allgemeine Bedeutung für die ganze Branche hat, da die Vereine junge Spieler für ihre Ziele heranziehen, ohne ihnen den notwendigen Rückhalt und Sicherheit zu geben.
Umgekehrt traue sich keiner der jungen Spieler den „mächtigen Vereinen“ Paroli zu bieten, da Sie Angst davor haben, in der Branche dann keinen Spielervertrag mehr zu erhalten
Im übrigen gebe das derzeitge Befristungsrecht den Vereinen genügend Gestaltungsspielraum für befristete Arbeitsverhältnisse, die von den Vereinen intelligent genutzt werden können.
Einen Bedarf für die Ausdehnung des Befristungsrechts sieht Rechtsanwalt Thomas Schmid weder durch die Besonderheiten und Eigenarten beim Sport noch durch andere sachliche Gründe für gegeben an.
Rechtsanwalt Thomas Schmid Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Ulm setzt sich für Nachwuchsspieler und Profis im Sport ein und sieht in der jetzigen Praxis eine im großen Stil betriebene Grauzone, die man durch eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema der Bevölkerung und den Verantwortlichen im Spitzensport bewusst machen sollte.
Thomas Schmid
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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