Im Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen bei der Regulierung eines Unfalls seit nunmehr 15 Jahren. Insbesondere bei auftretenden Sach- und Personenschäden sind wir als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht aufgrund der sozialrechtlichen Folgen aus dem Unfall ihr kompetenter Ansprechpartner.
Oft ist die Haftungsfrage bei einem Verkehrsunfall nicht eindeutig und muss somit von einem Experten beleuchtet werden. Denn die gegnerische Versicherung wird immer versuchen, Ihnen eine Teilschuld am Unfall "in die Schuhe zu schieben" oder versuchen, die Regulierung zu verzögern.
Ebenso fallen folgende Teilaspekte in den Bereich der Unfallregulierung:
Die für Sie anfallenden Anwaltskosten werden von dem zum Schadensersatz verpflichteten Unfallgegner erstattet. Daher ist ihr Kostenrisiko bei einer professionellen Beratung relativ gering. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen tritt diese auf jeden Fall auch für den Fall des Unterliegens ein.
Weitere Tätigkeiten innerhalb des Verkehrsrechts sind:
Insbesondere bei Personenschäden:
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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