Hier beraten wir die Altersgruppe der Senioren, zu der bereits die Gruppe der über 50-jährigen zählt umfassend im wesentlichen zu folgenden Fragen:
Eine Beratung kann beim Übergang vom Arbeitsleben in der Vorruhestand, also etwa beim Abschluss von Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen erfolgen, aber auch beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen.
Aufgrund unserer umfassenden Kompetenz können wir besondere sozialrechtliche Aspekte, etwa die Konsequenzen einer Gestaltungs-möglichkeit beim späteren Bezug von Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld oder Pflegeleistungen, besonders berücksichtigen und u. U. andere Gestaltungsmöglichkeiten für unsere Mandanten entwickeln.
Beratungsgegenstand kann auch die Gestaltung der Vermögensnachfolge und sozialrechtliche Beratung beim Übergang von Firmen sein, die in Zukunft vermehrt anstehen.
Rechtliche Fragen und ein sozialrechtlicher Beratungsbedarf ergeben sich darüber hinaus bei der rechtlichen Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Ihr Ansprechpartner im Seniorenrecht:
Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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