In diesem Beratungsfeld sind wir aufgrund unserer zusätzlichen medizinischen Kenntnisse die wir für unsere Arbeit im Sozialrecht benötigen besonders qualifiziert, um eine umfassende Beratung leisten zu können. Soweit erforderlich ziehen wir hier bereits im außergerichtlichen Bereich sachverständige Ärzte/ Fachärzte hinzu, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ohne größere Kosten besser einschätzen zu können.
Hier beraten und vertreten wir zum einen
Patienten
aber auch Leistungserbringer
Ihr Ansprechpartner für Recht im Gesundheitswesen:
Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
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