Thomas Schmid Anwaltskanzlei
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Recht im Gesundheitswesen

In diesem Beratungsfeld sind wir aufgrund unserer  zusätzlichen medizinischen Kenntnisse die wir für unsere Arbeit im Sozialrecht benötigen besonders qualifiziert, um eine umfassende Beratung leisten zu können. Soweit erforderlich ziehen wir hier bereits im außergerichtlichen Bereich sachverständige Ärzte/ Fachärzte hinzu, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ohne größere Kosten besser einschätzen zu können.

Hier beraten und vertreten wir  zum einen

Patienten

  • bei Rechtsfragen und Streitigkeiten gegenüber Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
  • gegenüber Leistungsbringern wie Pflegeheimen, Ärzten, Krankenhäusern
  • bei Ansprüchen gegenüber Versicherungen, etwa im Rahmen der privaten Absicherung von Arbeitsunfähigkeit (Private Krankenversicherung/ Krankentagegeldversicherung) und Berufsunfähigkeit  (Private BU-Versicherung)

aber auch Leistungserbringer

  • wie Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeheime, Heil- und Hilfsmittellieferanten. Sowohl außergerichtlich bis zur gerichtlichen Vertretung.

Ihr Ansprechpartner für Recht im Gesundheitswesen:

Rechtsanwalt Thomas Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

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