Beratung in Fragen des individuellen Arbeitsrechts, beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, Zahlungsklagen, Zeugnisstreitigkeiten und sonstigen Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit
Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht, bei Betriebsschließungen, Betriebsumstrukturierungen und Verlagerungen, Betriebsübergängen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis zum Interessenausgleich und Sozialplan
Prüfung und komplette Gestaltung von Arbeitsverträgen Handels-vertreterverträgen
Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände beraten und vertreten wir unter besonderer Berücksichtigung ihrer arbeitsrechtlichen Stellung. Wir legen dabei besonderen Wert auf interessengerechte Ergebnisse unter Berücksichtung der individuellen arbeitsrechtlichen Situation.